Informationsveranstaltung der Stadt Limburg

Am 03.06.2008 stellte die Stadt Limburg den Bürgerinnen und Bürgern den Stand der Planungen sowie die Aspekte der alternativen Trassenverläufe vor.

Zunächst stellte Herr Reichwein vom ASV Dillenburg als zuständige Planungsbehörde den Stand des Verfahrens vor.

Die Umgehung Limburg, die zusammen mit der Umgehung Holzheim eine Planungseinheit darstellt, wird als Bundesmassnahme vom ASV Dillenburg im Auftrag der Länder geplant. Um diese Planungen zu ermöglichen, hat der Bund die Baumassnahme in den Bedarfsplan aufgenommen, der für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren alle grossen Bauvorhaben auflistet. Die Südumgehung Limburg ist in diesem Plan als sog. "weiterer Bedarf" eingestuft, steht also hinter dem sog. "vordringlichen Bedarf" zurück. Aufgrund der Verbindung der beiden Umgehungen ist die Baumassnahme eine Gemeinschaftsaufgabe von Hessen und Rheinland-Pfalz.

Im Jahr 2005 wurde der Umfang der zu erstellenden Fachbeiträge festgelegt, danach wurden diese von den Gutachtern erstellt. Derzeit werden die vorliegenden Fachbeiträge zusammengeführt und die Linienführung festgelegt. Danach wird eine Gesamtabwägung der Beiträge erfolgen und eine sog. Vorzugsvariante ermittelt. Diese Vorzugsvariante wird dann beim Bund als Bauherrn vorgelegt, der auf dieser Basis das förmliche Raumordnungsverfahren einleitet. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird dann das Planfeststellungsverfahren durchgeführt, bei dem dann auch die Möglichkeit zur Klage besteht.

Die Varianten

Es werden im folgenden drei verschiedene Trassenvarianten unterschieden.

  • Variante 1 - Südtrasse: Die ortsnahe Variante der Südtrasse führt rund um Blumenrod, mit zwei Untervarianten, die sich durch die Nähe zum Siedlungsgebiet Neu-Blumenrod unterscheiden.
  • Variante 2 - Alttrasse: Die sog. Alttrasse führt in einem Korridor durch das Stadtgebiet. Es werden zwei Untervarianten unterschieden, von denen eine eine zusätzliche Querspange zwischen der L319 und der Trasse enthält.
  • Variante 3: Die Variante 3 ist eine weiträumige Trasse um Blumenrod und LInter mit einer Unterführung der A3 und Anschluss an die B8.

Die Trassenplanung

Herr Schurath vom Ingenieurbüro Manns stellte anschliessend die Trassenplanung vor.

Variante 1 - Südtrasse

Die Baulänge dieser Variante beträgt 5,3 Kilometer, sie ist damit die längste der Trassen. Es sind 6 Anschlussstellen und 8 Kreuzungsbauwerke  geplant, darunter die grosse Brücke über das Kasselbachtal. Auf einer Länge von 3km wird die Trasse in einer Tieflage von 4-5 Metern liegen. Die reinen Baukosten werden auf etwa 40 Millionen Euro geschätzt.

Die Variante 1a wird näher an die Wohnbebauung Blumenrod herangeführt, um das Vogelschutzgebiet zu umfahren. Aufgrund der höheren Grunderwerbskosten und Ausgleichszahlungen werden die Kosten dieser Variante auf 47 Millionen geschätzt.

Variante 2 - Alttrasse

Beide Untervarianten der Alttrasse werden eine Länge von 3,7 Kilometern haben und 5 Anschlussstellen sowie 6 Kreuzungsbauwerke aufweisen. Aufgrund der aufwändigen Bauweise (Trog oder Tunnel) werden die Kosten auf 55 bzw. 57 Millionen Euro geschätzt.

Verkehrsuntersuchung

Herr Kiersen vom Ingenieurbüro VerTec stellte anschliessend die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vor. Die grundsätzliche Aufgabe der Südtrasse besteht in der Entlastung der Innenstadt vom steigenden Verkehrsaufkommen, denn steigender Kraftstoffkosten wird keine Verminderung des Verkehrs erwartet, und auch der öffentliche Nahverkehr kann den Individualverkehr nur zu einem geringen Mass ersetzen. Basis der Verkehrsuntersuchung war die Verkehrszählung aus dem Jahr 2005.

Diese Datenbasis wurde, zusammen mit Prognosen über strukturelle Veränderungen im Siedlungsgebiet der Stadt Limburg und seinem Umland, genutzt, um eine Verkehrsmengenprognose für einen Zeitraum von 15 Jahren zu erstellen und eine sog. Planfallberechnung für die verschiedenen Planungsvarianten durchzuführen. Die Eignung der Trassen aus Sicht des Verkehrsgutachtens ist umso besser, je mehr der Durchgangsverkehr aus der Kernstadt herausgehalten wird.

Die Variante 2 mit Querspange erreicht eine Entlastung der Diezer Strasse um etwa 25% sowie eine flächige Entlastung des Stadtgebietes. Das Verkehrsaufkommen aus den zuführenden Wege aus dem Aartal wird dagegen um bis zu 80% zunehmen.

Die Variante 2 ohne Querspange führt zu ähnlichen Entlastungswirkungen, bringt jedoch zusätzlichen Verkehr (+7.000 Kfz) aus dem Aartal in den oberen Teil der Holzheimer Strasse.

Das Verkehrsgutachten kommt zu folgendem Ergebnis:

  • als schlechteste Variante ist die Variante 3 anzusehen, da aufgrund der ortsfernen Umfahrung die Entlastungswirkung am geringsten ist.
  • Die Varianten 1 (Südtrasse) und 2 (Alttrasse) sind in ihrer Entlastungswirkung gleichwertig, wobei die Variante 2 ohne Querspange schlechter ist als die mit Querspange.

Umweltverträglichkeitsgutachten

Herr Bechtloff von der Firma Cochet Consult stellte anschliessend das Verfahren vor, mit dem das Umweltverträglichkeitsgutachten erstellt wurde. In drei Schritten erfolgt zunächst eine Raumanalyse einschliesslich einer Bewertung aller vom Bauwerk betroffenen Schutzgütern. Anschliessend erfolgt eine Analyse und Auswirkungsprognose der Varianten, abschliessend dann die Ermittlung der Vorzugsvariante aus Sicht des Umweltschutzes.

Im Rahmen dieses Gutachtens sind eine ganze Reihe von Schutzgütern zu berücksichtigen:

  • Flächenbilanz: aufgrund des hohen Flächenbedarfs der Südtrasse (Variante 1) muss hier eindeutig der Alttrasse (Variante 2) der Vorzug gegeben werden, da diese die kleinste Versiegelung bzw. Überprägung aufweist (9,6 Hektar statt über 18 Hektar).
  • Bodenverlust: Da es sich bei dem Ackerland rund um Blumenrod um schutzwürdige Böden mit sehr hoher natürlicher Ertragskraft handelt, stellt sich auch hier die Südtrasse (Variante 1) als ungünstiger dar - der Verlust an Böden beträgt hier zwischen 7,4 und 8,5 Hektar, während die Alttrasse (Variante 2) nur 1,1 Hektar Boden verbraucht.
  • Landschaftsbild: das Gutachten stellt fest, dass durch den Brückenbau sowie die geplante Verkehrsdichte im Kasselbachtal eine wertvolle Kulturlandschaft zerstört wird, wodurch sich deutliche Nachteile für die Südtrasse (Variante 1) ergeben.
  • Flora und Fauna: durch die Bebauung des Kasselbachtals wird ein schutzwürdiger Lebensraum für Fledermäuse und Vögel zerstört. Die Variante 1 (Südtrasse) weist darüber hinaus starke Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes Natura 2000 auf, die in einem gesonderten Gutachten betrachtet werden.
  • Denkmalpflege: die Streckenführung der Variante 2 (Altrasse) wird sich negativ auf ein -umstrittenes- Baudenkmal im Bereich der Klostergärten auswirken.
  • Klima und Luft: da die Ackerflächen rund um Blumenrod auch als Kaltluftentstehungsfläche dienen, wird sich die Variante 1 (Südtrasse) aufgrund des hohen Bodenverbrauchs negativ auf das Klima auswirken. Dagegen weist die Variante 2 aufgrund der Stadtlage negative Auswirkungen aufgrund höherer Schadstoffimmissionen und baubedingte Einwirkungen in Grünzüge auf.
  • Mensch: Die Variante 1 wird eine deutliche Beeinträchtigung der Anwohner mit sich bringen, da die betroffenen Wohngebiete bislang nicht von Lärmbelastungen betroffen waren. Die Albert-Schweizer-Schule wird durch die erwarteten Lärmbelastungen bis zum Funktionsverlust entwertet, zudem werden Naherholungsgebiete zerstört. Dagegen weist die Variante 2 (Alttrasse) trotz siedlungsnaher Verkehrsführung durch die baulichen Schutzmassnahmen nur geringe Lärmbelastungen auf.

Aus Sicht des Umweltverträglichkeitsgutachtens stellt sich eine leichte Präferenz zwischen der Variante 2 (Alttrasse) über die Variante 1 (Südtrasse). Keine der beiden Alternativen kann als umweltverträgliche Lösung angesehen werden. Als Ausgleich für die zusätzlichen Belastungen der Variante 1 (Südtrasse) muss die Stadt Limburg auf die geplanten Erweiterungsflächen Blumenrod verzichten und zusätzliche Erholungsflächen schaffen. Die Kosten dieser Massnahmen sind von der Stadt Limburg zu tragen.

Verträglichkeitsprüfung Vogelschutzgebiet Natura 2000

Das Vogelschutzgebiet um den Mensfelder Kopf wurde vom Land Hessen an die EU als bedeutendes und schutzwürdiges Gebiet für den europäischen Vogelzug gemeldet. Neuere Untersuchungen stützen die Bedeutung des Gebietes, sie zeigen auch, dass es keine räumlichen und zeitlichen Verteilungen des Vogelzugs gibt. Das Gebiete gilt zudem in seinem nördlichen Teil bereits durch die Siedlung Blumenrod vorbelastet.

Wird ein solches Natura 2000 Gebiet von Baumassnahmen betroffen, gelten daher besonders hohe Anforderungen. Gilt ein solches Gebiet durch die Baumassnahme als erheblich belastet, ist diese unzulässig, wobei keine Möglichkeit der Abwägung besteht. 

Die Variante 1 trennt den nördlichen Teil des Vogelschutzgebietes komplett ab, was aus Sicht des Vogelschutzgebietes als erhebliche Belastung anzusehen ist. Als Hauptstörungsfaktor ist jedoch der Siedlungsdruck aus Blumenrod anzusehen, wobei die geplante Südtrasse der durch Abschneiden der Wegeverbindung hier eine Abschirmung des Vogelschutzgebietes erfolgen würde. Nur aufgrund dieser Abschirmungswirkung werden die Belastungen der Variante 1 als nicht wesentlich eingeschätzt.

Durch die geplante Umfahrung Holzheim ergeben sich weitere kummulative Effekte, die aber ebenfalls nicht als wesentlich angesehen werden.

Die vorgesehene Ausweitung der Siedlungsflächen durch die geplanten Neubaugebiete in Blumenrod wird das Vogelschutzgebiet jedoch erheblich belastet. Nur durch den Verzicht auf die Bebauung kann die Beeinträchtigung unter die Erheblichkeitsgrenze gedrückt werden. Zusätzlich ist für die Bewohner von Blumenrod ein Naherholungsgebiet zu schaffen. Beide Massnahmen sind zwingende Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens.

Städtebauliches Gutachten

Dieses Gutachten ermittelt zunächst die Nutzungen sowie die langfristigen Zielvorstellungen, die Raumstruktur sowie die Prognosen zur Raumentwicklung bis zum Jahr 2020 und ermittelt daraus die Wirkungsanalyse der geplanten Trassen.

Das Gutachten stellt fest, dass in den betroffenen Gebieten der siedlungskulturelle Bestand hauptsächlich aus Wohnbebauung besteht. Auf entsprechenden Veränderungskarten werden die belastenden und entlastenden Wirkungen dargestellt. In der Zusammenfassung lässt sich feststellen, dass die stärkere Entlastung der Kernstadt durch die Variante 2 (Alttrasse ohne Spange) durch eine stärkere Belastung der Holzheimer Strasse kompensiert wird.

Aus städtebaulicher Sicht stellt die Variante 1 (Südtrasse) dagegen die bessere Alternative dar, wobei bei der Variante 1a, die näher an dem Neubaugebiet Blumenrod liegt, eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohngebiete neu auftreten wird. Der aus umweltfachlicher Sicht geforderte Verzicht auf die Wohngebietserweiterung stellt aus städtebaulicher Sicht jedoch ein Ausschlusskriterium dar.

Diskussion

Nach Abschluss der Präsentationen entspann sich eine lebhafte Diskussion zu verschiedenen Themenstellungen.

Variante 3

Die Variante 3 wurde von den Gutachten teilweise nicht berücksichtigt, da diese Variante aus umweltfachlicher Sicht "keine Chance" hat, da ihre Trassenführung mitten durch das Vogelschutzgebiet führt.

Brücke über die Südtrasse

Die vom Vogelschutzgutachten hervorgehobene Barrierewirkung der Südtrasse zwischen der Siedlung Blumenrod und dem Vogelschutzgebiet, die als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Variante 1 gilt, wird durch eine in den Planungen vorgesehene, für die Landwirtschaft notwendige Brücke über die Trasse relativiert. Der Umweltgutachter führte hierzu aus, dass dieser Brückenbau ein Kompromiss sei, da die rastenden Vögel das Gebiet aber hauptsächlich im Spätherbst und Frühjahr nutzen, könnte in dieser Zeit die Barrierewirkung durch Sperrung dieser Brücke erreicht werden. Würde eine solche Sperrung der Brücke nicht umsetzbar sein, wäre nach seinen Angaben die Variante 1 nicht umsetzbar.

Schutzgut Gesundheit

Aus dem Publikum wurde die Frage gestellt, ob die menschliche Gesundheit einen ebenso hohen Schutzwert besitzt wie die anderen im Gutachten betrachteten Schutzgüter. Der Gutachter bestätigte, dass die Gesundheit im Vergleich mit anderen Schutzgütern sogar höhere Relevanz besitzt.

Feinstaub und CO2

Es wurde gefragt, ob die zusätzliche Belastung durch Feinstaub und CO2, insbesondere bei der Variante 2 (Alttrasse), in den Gutachten berücksichtigt wurde. Es wurde klar gestellt, dass diese in der Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten ist bzw. nachträglich eingearbeitet wird.

Gutachten 1997

Die Verkehrsprognose aus dem Jahr 1997 sieht eine Entlastung der Diezer Strasse um nur 12% vor. Diese Prognose wurde, da nur mit einem Horizont bis 2010, nicht in dem neuen Gutachten berücksichtigt. 

Funktionsverlust der Albert-Schweizer Schule

Im Gutachten wird von einem "Funktionsverlust" der Einrichtung der Lebenshilfe ausgegangen. Dazu wurde ausgeführt, dass aufgrund der verschärften Lärmgrenzwerte für diese Einrichtung, die als Krankenhaus eingestuft ist, eine so hohe Lärmbelastung entstehen wird, die auch nicht durch Lärmschutzmassnahmen geheilt werden kann. Eine mögliche Entschädigung für den Wertverlust der gesamten Anlage ist nicht in den geschätzten Baukosten enthalten, diese enthalten lediglich die absehbaren Entschädigungen für den Abriss der Tennishalle in der Eppenau. Auch weitere Entschädigungszahlungen oder bauliche Zusatzmassnahmen (z.B. Einhausung zum Lärmschutz) sind derzeit noch nicht in den Schätzungen enthalten.

Wertverlust der Immobilien der Anwohner

Es wurde darauf hingewiesen, dass die geplanten Belastungen die Werte der anliegenden Grundstücke negativ beeinflussen werden. Bürgermeister Richard wies darauf hin, dass dies beim derzeitigen Planungsstand als reine Spekulation angesehen werden muss. Es wurde auch vorgebracht, dass die Anwohner des Neubaugebietes Blumenrod beim Kauf der Grundstücke nicht auf die geplanten Baumassnahmen hingewiesen wurden. Bürgermeister Richard wies dagegen darauf hin, dass die Planungen dieser Baumassnahmen seit 1995 bekannt waren.

Auswirkungen auf Wasser

Der Umweltgutachter musste auf Nachfrage bestätigen, dass die Auswirkungen auf das Grundwasser noch nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Hier wird insbesondere befürchtet, dass sich durch die notwendigen Massnahmen zur Ableitung des Grundwassers aus der vertieften Fahrbahn der Südtrasse Auswirkungen auf die umliegenden Felder und Wohngebiete (z.B, Absenkung der Gebäude) ergeben können. Eine genauere Untersuchungen dieser Auswirkungen wird erst im Rahmen der Untersuchung der Vorzugsvariante durch Bohrungen erfolgen. Würde das Grundwasser den Bau der Variante 1 (Südtrasse) stark beeinträchtigen, so wäre dies ein "KO"-Kriterium für diese Trasse. 

Downloads

UVS - Auswirkungsanalyse Vögel

Diese Karte zeigt die Auswirkungen der geplanten Trasse auf die Vogelwelt des Gebietes.

UVS - Karte Biotoptypen

Diese Karte der Umweltverträglichkeitsstudie zeigt die im Gebiet der geplanten Trassen vorhandenen Typen von Biotopen sowie die Bodennutzung.

Verkehrsgutachten - Hauptbericht

Egebnisse der Verkehrsanalyse, Verkehrsmengenprognose und Planfallberechnungen sind in diesem Hauptbericht zusammengefasst und dokumentiert.

Weitere Informationen

19.12.2012
31:13 für die Alttrasse

Die Mehrheit für die Alttrasse als Vorzugsvariante der Südumgehung ist überaus deutlich. Eine Große Koalition aus CDU und SPD hat geschlossen für sie gestimmt. Die CDU-Fraktionm die lange auf die Umfahrung von Blumenrod gesetzt hatte, machte deutlich, dass sie "auch zu unpopulären Entscheidungen" bereit sei, "wenn sie die Bürger entlasten". Die Umgehung auf der Alttrasse führe zu einer deutlichen Entlastung und sei zudem die einzige Möglichkeit für die Stadt, um überhaupt noch weiter mit einer Umgehung rechnen zu können.

19.12.2012
Große Zweifel

Der Verein "Bürger gegen die Südtangente/Alttrasse" kündigte nach der Entscheidung an, den Beschluss rechtlich und die ihm zugrundeliegenden Gutachten fachlich prüfen zu lassen. Es gebe ganz erhebliche Schwächen in den fachlichen Aussagen zur Grundwasserproblematik sowie auch zum Lärmschutz, die zu einer ganz erheblichen Kostensteigerung führen wird – analog zur Variante 1, der Umfahrung von Blumenrod, deren Kosten explodiert sind, nachdem nähere Untersuchungen ergeben haben, dass es erhebliche Probleme mit dem hoch anstehenden Grundwasser gibt.
"Ich glaube nicht, dass die Entscheidung ohne Berücksichtung der Zusammenhänge eine Zukunft haben wird", sagt Ralf Jung-König als Vorsitzender des Vereins "Keine Südumgehung Limburg". Vorrangiges Ziel war es, die Umfahrung von Blumenrod zu verhindern, doch die Alttrasse wird genauso abgelehnt.

18.12.2012
Die Jahrhundertentscheidung

Die Entscheidung ist gefallen, mit deutlicher Mehrheit. Es ist das erste Mal eine klare Entscheidung für die sogenannte Alttrasse, die durch Blumenrod führt. Die NNP fasst die Entwicklung, die bereits in den 1930er Jahren begann, noch einmal zusammen.

17.12.2012
Was geplant wird, bestimmen wir

Seit Jahrzehnten wird über die Trasse der Südumgehung diskutiert, heute Abend wird es zum ersten Mal eine deutliche Mehrheit geben, die sich für einen Verlauf der Straße auf der so genannten Alttrasse ausspricht. CDU und SPD haben sich im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung, klar für diese Variante ausgesprochen und unterstreichen ihren politischen Willen auch mit einem gemeinsamen Antrag. Vertreter der bestehenden Vereine gegen die Alttrasse und die Südumgehung um Blumenrod haben angekündigt, gegen "eine Umgehung auf der Alttrasse zu kämpfen".

13.12.2012
Schaden für die Natur

Am kommenden Montag entscheiden die Limburger Stadtverordneten über die von ihnen gewünschte Trasse für eine Südumgehung. Es steht eine breite Mehrheit für die Alttrasse mitten durch Blumenrod. Dagegen regt sich zunehmend Widerstand. Der BUND lehnt diese Variante ebenso entschieden ab wie die Südtangente oder noch weiter vom Stadtgebiet entfernt liegende Umgehungsvarianten.

03.12.2012
Trassenentscheidung des Verkehrsausschusses

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr der Stadt Limburg hat am 26. November in einer lebhaften und vielbeachteten Sondersitzung über die Trasse der Südumgehung entschieden.
Mit den Stimmen von CDU und SPD hat sich der Ausschuss entschieden, die Alttrasse (Variante 2.1) zu empfehlen. Die finale Entscheidung liegt nun bei der Stadtverordnetenversammlung, die in ihrer Sitzung am 17. Dezember darüber abstimmen wird. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung die Trasse final bestätigt hat, wird diese an das Bundesverkehrsministerium zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan gemeldet.

Die Entscheidung hat auch ein großes Echo in der Presse gefunden.

27.11.2012
Für die Alttrasse

CDU und SPD haben mit ihrer Mehrheit die Linie für die
Entscheidung der Stadtverordneten am 17. Dezember vorgegeben: Die
Planungen für die Südumgehung sollen auf der Alttrasse fortgesetzt
werden. Mit der Entscheidung von CDU und SPD wird der Magistrat aufgefordert, alle Schritte in die Wege zu leiten, damit die Vorzugsvariante 2.1 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen werden kann. Allerdings halten sich die beiden Fraktionen die Möglichkeit offen, die Südumgehung zu einem späteren Zeitpunkt infrage zu stellen. Das hänge von den weiteren Planungsergebnissen ab.
Zu diesem Artikel gibt es auf der Seite der NNP eine Reihe von Kommentaren und Lesermeinungen.

26.11.2012
FDP lehnt Alttrasse ab

Die FDP-Fraktion wird die Alttrasse als Variante für die Südumgehung in den anstehenden Sitzungen ablehnen. Das hohe Verkehrsaufkommen in der Innenstadt mache eine weiträumige Umgehung Limburgs nötig. Die Alttrasse hefe den Bewohnern der Diezer Straße nicht nennenswert, die einzigen, die wirklich von dieser Alttrasse profitieren seien die Diezer Bürger, die Bewohner der Aargemeinden und die Gewerbebetriebe in Diez.