Informationsveranstaltung November 2009

Am 26. November 2009 hatte der Verein "Keine Südumgehung Limburg e.V." seine Vereinsmitglieder sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um über den aktuellen Stand der verschiedenen Bauvorhaben zu informieren.

Mehr als 70 Personen erfuhren nicht nur das Neueste zum Planungsstand der geplanten Südumgehung Limburg, sondern auch zu den in Holzheim sowie im Aartal geplanten  Umgehungen, die mit der Südumgehung in einem Planungszusammenhang stehen.

Südumgehung Limburg und Umgehung Holzheim

Vorstandsmitglied Prof. Distler erinnerte zunächst daran, dass von der Stadt Limburg vorgesehen war, die Untersuchungen im Herbst 2009 zu beenden und deren Ergebnisse dann den zuständigen Behörden im Land und im Bund zur Entscheidung vorzulegen. Der Verein hatte die in diesem Zusammenhang erstellten Gutachten eingehend überprüft, teilweise erhebliche Sachmängel festgestellt und dies den zuständigen Fachbehörden mitgeteilt.

Der Vorstand informierte dann über die Vorlage, welche in dieser Woche vom gemeinsamen Lenkungsausschuss der beteiligten Gemeinden diskutiert wurde. Aufgrund der Schutzwürdigkeit des Natura-2000 Gebietes kommt danach für die Umgehung Limburg nur die enger am Baugebiet Blumenrod IV liegenden Variante 1a für eine Empfehlung in Frage, für Holzheim ebenfalls die ortsnähere Variante 3b. Die vorliegenden Gutachten würden jedoch den Nutzen beider Verkehrsmassnahmen erheblich in Frage stellen.

Die geschätzten Kosten für die Umgehung Holzheim betragen etwa 20 Millionen Euro, und für die beiden Varianten der Südumgehung zwischen 50 und 70 Millionen Euro. Diese enormen Kosten entstehen durch die Tunnellösung der Variante 2 (Alttrasse) sowie die durch den hohen Grundwasserspiegel erforderliche Troglösung der Variante 1 (Südumgehung). Die Kosten des Gesamtbauvorhabens zusammen mit der geplanten Aartal-Umgehung werden auf bis zu 250 Millionen Euro geschätzt.

Der Vorstand erwartet, dass die Fachbehörden des Bundes aufgrund der vom Verein aufgezeigten Sachmängel der vorliegenden Gutachten vermutlich keine Entscheidung treffen werden, sondern die Trassenentscheidung an die Stadt Limburg zurückverweisen müssen, die dann möglicherweise auch ohne weitere Einschaltung des Gemeindeparlamentes entscheiden wird.

Schwachstellen der Gutachten

Prof. Distler erläuterte am Beispiel des Grundwassers Einzelheiten zu den Mängeln der Gutachten, die nicht zuletzt auch durch die detaillierten Kenntnisse der Anwohner und Landwirte aufgedeckt werden konnten.

Der den Anwohnern im Planungsgebiet bekannte, hohe Grundwasserspiegel macht erfahrungsgemäss umfangreiche bauliche Schutzmassnahmen wie etwa wasserdichte  Betonwannen notwendig, welche die normalen Baukosten nach Aussagen von Gutachtern regelmässig um etwa das Drei- bis Vierfache erhöhen.

Die Kosten für erweiterte Schutzmassnahmen gegen einen hohen Grundwasserspiegel sind bisher in den vorgelegten Planungsvorlagen jedoch noch nicht enthalten, da die Stadt Limburg  davon ausgegangen war, dass der Grundwasserspiegel durch eine in den Dreissiger Jahren durchgeführte Drainage unter das Niveau der geplanten Strasse von sieben Metern  abgesenkt wurde. Vom Verein im Limburger Tiefbauamt beschaffte aktuelle Karten bewiesen jedoch, dass diese alten Drainagen bereits vor Jahrzehnten durch den Bau der Pumpanlagen in  Blumenrod zerstört wurden. Angesichts dieser vom Verein aufgedeckten Sachlage mussten die Aufsichtsbehörden daraufhin die Stadt Limburg anweisen, die Planungen zum Thema Grundwasser komplett zu überarbeiten.

Anhand dieser Karten konnte zudem auch dargelegt werden, dass durch die geplante Baumassnahme mit einer Tieferlegung von durchschnittlich 7 Metern eine weitreichende Entwässerung des gesamten Gebietes, insbesondere auch des Vogelschutzgebietes, entstehen würde, welche unabsehbare Schäden für die Umwelt und die Häuser der Anlieger hervorrufen würde.

Feinstaubbelastung

Auch zu den Themen Feinstaub und Frischluft wurde Neues berichtet. Im Frühjahr 2009 trug Frau Dr. Mang vom Hessischen Umweltministerium Ergebnisse der Feinstaub-Messungen in Limburg vor, nach der die zulässigen Grenzwerte regelmässig überschritten wurden. Dieser Feinstaub sei ganz eindeutig auf das innerstädtische Verkehrsaufkommen, insbesondere den Busverkehr, zurückzuführen. Zur Verbesserung schlug sie seinerzeit vor, die Frischluftzufuhr in Limburg zu verbessern und die Busflotte mit entsprechenden Filtern nachzurüsten.

Die Gutachten zur Südumgehung weisen jedoch eindeutig nach, dass die Zufuhr von Frischluft aus den bestehenden Schneisen, insbesondere der Eppenau, durch die Südumgehung besonders eingeschränkt würde.

Schadenersatzforderungen

Wie bereits früher dargelegt, sehen die vorliegenden Planungsunterlagen der Variante 1/1a erhebliche Einschränkungen für die direkten Anlieger der geplanten Trasse vor.

Die geplante Brücke in der Eppenau würde nach Aussagen des Schulleiters der Albert-Schweizer-Schule "den Unterricht unmöglich machen", und auch das offizielle Gutachten der Stadt Limburg sieht für die Schule einen "kompletten Funktionsverlust" vor.

Nach Aussagen der Stadt Limburg sei die geplante Brücke jedoch mit dem Schulunterricht "durchaus vereinbar". Es hat sich jedoch mittlerweile gezeigt, dass in den vorliegenden Gutachten nur die Schule, nicht aber die anderen Einrichtungen der Lebenshilfe wie die Wohnheime berücksichtigt wurden.

Auch Entschädigungsforderungen des Tennisvereins Rot-Weiss, dessen Einrichtungen von der Stadt Limburg mit der alten Tennishalle in der Eppenau verwechselt wurden, sowie Entschädigungen weiterer ortsansässiger Vereine, des Investors der alten Tennishalle in der Eppenau sowie Investitionsverluste der Stadt Limburg durch Entfall der geplanten Baugebiete Blumenrod sind in den aktuellen Kostenschätzungen nicht berücksichtigt.

Alleine die Gesamtsumme an Schadensersatzforderungen der verschiedenen Anlieger, welche von der Stadt Limburg alleine übernommen werden müssten, schätzt der Vorstand weiterhin auf bis zu 40 Millionen.

Die Entschädigungen für Anwohner in Blumenrod, deren Häuser von einer Absenkung des Grundwassers betroffen sein werden, seien in dieser Schätzung noch gar nicht enthalten.

B54 neu "Aartalumgehung"

In dieser Woche wurden vom LBM Diez in einer Veranstaltung in Flacht auch die möglichen Trassenvarianten für die Aartalumgehung Niederneisen-Flacht vorgestellt, die mit den Umgehungen Holzheim und Limburg zusammen geplant werden. Obwohl diese Umgehung bereits im vordinglichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthalten ist, wurde keine eindeutige Empfehlung für eine Trassenführung gegeben. Es steht zu befürchten, dass der vordingliche Planungsstatus der Aartal-Umgehung dazu genutzt werden könnte, auch die Planungen der anschliessenden Umgehungen voranzutreiben.

In diesem Zusammenhang wies der Vorstand noch einmal auf die überregionale Bedeutung einer Ost-West-Verbindung zwischen Giessen, über die geplanten Umgehungen in Limburg, Holzheim, Niederneisen-Flacht und Hahnstätten, die geplante Rheinbrücke bei St. Goar bis zum Frachtflughafen Hahn hin. In diesem Zusammenhang mache auch der Neubau der achtspurigen neuen Lahnbrücke in 2012, das hohe Investitionsvolumen von über 200 Millionen Euro für ein erwartetes Verkehrsaufkommen von lediglich 10.000 Fahrzeugen täglich sowie die Verschiebung der geplanten Tank- und Rastanlage von Brechen in das ICE-Gebiet Limburg Sinn.

LBM Diez verweigert Informationen - Klage angedroht

Die Veröffentlichung der auf der Veranstaltung in Flacht gezeigten Planungsunterlagen wurde vom LBM Diez mit der Begründung abgelehnt, die Pläne seien noch nicht fertig gestellt. Damit verhalte sich das LBM Diez leider wie andere Planungsbehörden, die es in der Vergangenheit auch mehrfach abgelehnt hatten, bereits vorliegende und anderen Behörden zugestellte Gutachten dem Verein zur eingehenden Prüfung zu überlassen. Der Vorstand wies darauf hin, dass die Weigerung, Planungsunterlagen an interessierte Bürgerinnen und Bürger herauszugeben, gegen geltendes Bundes- und Landesrecht verstosse, nach welchem ein Anspruch auf die Einsicht in diese Unterlagen bestehe.

Derzeit bemühe sich der Verein vergeblich, vom LBM Diez ein bereits vorliegendes Wassergutachten für die Umgehung Holzheim zu erhalten, welches konkrete Messwerte aus Bohrungen zu den Grundwasserständen im Bereich zwischen Limburg und Blumenrod enthält. Gegen diese Weigerung sieht der Verein nunmehr nur noch die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Dieses Vorhaben wurde heute der ‚àö√±ffentlichkeit auch per Presseerklärung angekündigt.

Presseerklärung

"Einführung des Nassauerlandrechts durch rheinlandpfälzische Strassenbaubehörden - Bürgerinitiativen wird Zugang zu Information verwehrt"

16. November 2009. Limburg/Holzheim, Flacht/Niederneisen.

Zwischen Niederneisen (Rheinlandpfalz) und dem Autobahnanschluss Limburg Süd an der A 3 (Hessen) plant das Bundsverkehrsministerium fast parallel zur bestehenden B 54 eine neue B 54 zu bauen. Da massive Umweltauswirkungen befürchtet werden, haben sich mehrere Bürgerinitiativen gebildet, um das mindestens 200 Mio. Euro teure Projekt zu verhindern. Den Bürger wird allerdings ihr Recht verwehrt, nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) Zugang zu Planungsunterlagen zu erhalten.

Die Bürgerinitiativen "Zukunft Holzheim" und "Keine Südumgehung Limburg e.V." kämpfen seit zwei Jahren gegen das Strassenbauprojekt. So werden von dem Projekt unter anderem Flächen eines durch die EU unter Naturschutz gestellten Gebiets für Vögel, diverse Schulen und Behinderteneinrichtungen, verschiedene Nacherholungs- und Sportgebiete der Bürger und die Wohnqualität mehrer Neubausiedlungen beeinträchtigt. Nebenbei wird der Ort Holzheim von seiner Trinkwasserversorgung abgeschnitten.

Um die Folgen und die Kosten für die Trinkwasserversorgung von Holzheim einzuschätzen, hat der mit den Planungen beauftragte Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez Gutachten bestellt. Die erstellten Gutachten und die Verläufe der geplanten Strasse wollen die Bürgerinitiativen einsehen. Dazu berufen sich die Bürgerinitiativen auf das Landesumweltinformationsgesetz von Rheinland-Pfalz (LUIG). Danach hat jeder Bürger das Recht, umweltrelevante Informationen bei Behörden zu erhalten und einzusehen. Mit dem Gesetz soll es den Bürger möglich sein, die Arbeit von Behörden zeitnah zu kontrollieren und transparent zu machen. Das Gesetz geht auf die Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt zurück.

Das LBM Diez mit seinem Leiter Heinz-Pater Uhrmacher verweigert allerdings die Herausgabe der Unterlagen mit dem Hinweis, dass diese noch nicht fertig gestellt seien. Wunderlich ist nur, dass zum Beispiel das Gutachten zur Trinkwasserversorgung anderen Behörden schon zur Begutachtung vorliegt und die ebenfalls nachgefragte Karte der Strassenverläufe Grundlagen für alle weiteren und teils schon durchgeführten Planungen ist.

Ein Vermittlungsversuch der Bürgerinitiativen bei Herrn Heinz-Walter Thiel von der Abteilung Verkehrs-, Strassenbau-, Bauvertragsrecht und Liegenschaften im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) blieb erfolglos.


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Die Zielsetzung des Gesetzgebers, den Bürger bessere Mittel in die Hand zu geben, sich über umweltrelevante Projekte zu informieren, wird durch das Verhalten des LBM Diez gesetzeswidrig unterlaufen.
Um auf den Missstand aufmerksam zu machen, hat der Illustrator Michi Schmitt einen Cartoon mit dem Titel "Nassauer Landrecht" entworfen. Hier ist zusehen, wie Heinz-Peter Uhrmacher als Gehilfe des Limburger Bürgermeister Martin Richard, der Projekt massiv unterstützt, der Bürgerinitiative die Unterlagen verweigert und seine Sicht des Gesetzes vorträgt.

Auch wenn es ein Cartoon ist, hat dieser doch einen ernsten Hintergrund:

Das Verhalten der Behörden stärkt den Glauben der Bürger, dass es bei den Planungen nicht mit rechten Dingen zugeht und die Behörden Informationen verheimlichen wollen. Ebenso wird ein freier Meinungsaustausch verhindert.

Beide Bürgerinitiativen überlegen nun, die Rechte der Bürger vor dem Verwaltungsgericht Koblenz mit einer Klage durchzusetzen.

Weitere Informationen

10.12.2009
Keine Südumgehung Limburg e.V. informierte über aktuellen Stand

Am 25. November 2009 hatte der Verein "Keine Südumgehung Limburg e.V." zu einer Informationsveranstaltung geladen, um über den aktuellen Stand der verschiedenen Bauvorhaben des Gesamtvorhabens zu informieren.

29.11.2009
Bürger sehen Planungsfehler

In einer Versammlung informierte der Verein "Keine Südumgehung Limburg e.V." über die neuesten Entwicklungen. Dass der hohe Grundwasserspiegel auf der Trasse 1/1a in den Gutachten nicht berücksichtigt worden war, sei den Fachleuten nicht aufgefallen. Ein entsprechendes Gutachten zu erstellen, sei "vergessen worden". Erst die Prüfung der Gutachten durch den Verein konnte dieses Versäumnis aufzeigen. Und um die Veröffentlichung der Gutachten war zuvor fast 18 Monate mit dem Amt für Strassen- und Verkehrswesen gekämpft worden. 

28.11.2009
Stoppt Grundwasser die Trasse?

Mit massiver Kritik an der offiziellen Begutachtung der Grundwassersitation in Blumenrod und Linter wendet sich der Verein "Keine Südumgehung Limburg e.V." jetzt erneut an das zuständige Amt für Strassen- und Verkehrswesen sowie an die Stadt. Auf einer Informationsveranstaltung präsentierte der Verein die neuesten Erkenntnisse. Die Gutachten, welche bisher der Stadt als Grundlage für ihre Trassenführung dienen, seien mangelhaft, weil sie teilweise auf falschen oder veralteten Angaben beruhten oder bestimmte Fakten wie etwa die Grundwassersitation gar nicht berücksichtigen.